Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie schnelle Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Lukoil ADR Kaufangebot.

Unsere Kunden stellen uns häufig diese Fragen zum Lukoil ADR Angebot.

Nach unseren Recherchen ist derzeit keine Börse weltweit in der Lage, die Wertpapiere aufgrund der Sanktionen zu handeln.

Im Moment kann das niemand sagen. Zuerst müssen die Sanktionen aufgehoben werden, und dann müssten die Börsen den Handel mit den Wertpapieren wieder aufnehmen.

Ja, jeder, ob Unternehmen oder natürliche Person, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Theoretisch ist dies möglich. Hierfür muss eine Umwandlungsanweisung an Ihre Bank/Ihren Broker gegeben werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies nur möglich sein wird, wenn Ihre Bank/Ihr Broker ein Wertpapierdepot in Russland unterhält und wenn Clearstream (der Verwahrer der Wertpapiere) diese nach Amerika transportieren kann, um die Umwandlung bei der zuständigen Bank zu veranlassen.

In der Regel fallen bei Ihrem Broker/Ihrer Bank Gebühren pro Einheit an. Diese betragen in der Regel 0,05 bis 0,15 EUR. Es können auch andere Gebühren anfallen.

Täglich änderungsanfällig sind aus russischer Sicht folgende Länder "freundlich": Belarus, Syrien, Iran, Venezuela, Myanmar, Indien, China, Brasilien.

Wir geben keine Steuerberatung. Aber im Allgemeinen sollte der Verkauf der Wertpapiere, ob über die Börse oder außerbörslich, steuerlich abzugsfähig sein. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an Ihren Steuerberater.

Wenn Sie Ihrer Bank/Ihrem Broker die Annahme des Angebots schriftlich mitteilen und den Sperrvermerk rechtzeitig bei Ihrem Broker/Ihrer Bank für die von Ihnen verkauften Wertpapiere registrieren lassen, überweist Ihre Bank am Ende der Annahmefrist das Geld auf Ihr Konto. Zusätzlich haben Sie noch einen Anspruch auf Nachbesserung gegenüber dem Verkäufer.

Sie können ein Wertpapier mit Sperrvermerk nicht mehr an Dritte verkaufen. Dies soll verhindern, dass dasselbe Wertpapier zweimal verkauft wird.

Sie müssen Ihren Broker/Ihre Bank über das Angebot informieren und sie bitten, das Angebot mit ihren schriftlichen Anweisungen anzunehmen. Zusätzlich müssen Sie Ihre Bank/Ihren Broker anweisen, einen Sperrvermerk zugunsten des Käufers für die verkauften Wertpapiere in Ihrem Wertpapierdepot zu setzen.

Nachbesserung bedeutet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachzahlung erfolgen kann. Es ist jedoch nicht sicher, ob es überhaupt eine Nachbesserung geben wird. Der Käufer versucht, die Wertpapiere umzuwandeln und die russischen Aktien zu liquidieren. Gelingt ihm dies, erhalten Sie weitere 30% des Erlöses nach Abzug der Kosten. Der Käufer wird seine Bank/ihren Broker darüber informieren.

Dafür gibt es keinen festen Termin. Es ist ebenso möglich, dass der Käufer auf den Wertpapieren sitzen bleibt und diese letztendlich wertlos werden. Dann gibt es keine Nachbesserung.

Dies lässt sich am besten an einem Beispiel erklären. Die Gazprom ADR enthält zwei russische Gazprom-Aktien. Derzeit sind sie zusammen etwa 400 Rubel wert. Dies entspricht 6,60 EUR. Davon würden Sie 30% erhalten, d.h. rund 2 EUR, abzüglich der entstandenen Kosten (Umwandlungskosten, Verwahrgebühren in Russland, Verkaufsgebühren in Russland und Börsengebühren, sowie möglicherweise weitere noch nicht absehbare Gebühren.

Wenn Sie nichts tun, bleiben die Wertpapiere in Ihrem Wertpapierdepot. Sie können den steuerlichen Verlust nicht geltend machen, da kein Verkauf stattfindet, und Sie tragen das Risiko, dass die Wertpapiere einen Totalverlust erleiden. Andererseits haben Sie auch die Chance, dass die Sanktionen irgendwann nach dem Konflikt aufgehoben werden und die Wertpapiere wieder gehandelt werden dürfen.

Bitte kontaktieren Sie uns unter backoffice@adr-offer.com und wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.